Scheibentönungsfolien sorgen speziell bei Mini-Vans und Fahrzeugen mit großflächiger Verglasung zu einer Reduktion der Sonneneinstrahlung und somit für angenehmeres und konzentrierteres Fahren.
Grundsätzlich ist auch hier von Billigprodukten oder Anbietern abzuraten, welche keine Republik Österreichgenehmigung zu der erworbenen Tönungsfolie mitliefern können.
Folgende Kennzeichnungen müssen auf der Tönungsfolie angebracht sein.
Markenzeichen des Herstellers
Typenbezeichnung der Folie
Genehmigungszeichen
ganzzahligem Transmissionsgrad
Die Kennzeichnung muss im eingebauten Zustand auf jedem Einzelgegenstand vollständig ersichtlich und dauerhaft angebracht sein.
Weiters ist der Republik Österreich Genehmigungsbescheid inkl. Stempel u. Unterschrift eines autorisierten Betriebes über die ordnungsgemäße Verarbeitung mitzuführen.
Sind alle angeführten Bedingungen erfüllt, so ist diese Tönungsfolie Eintragungsfrei!!
Fensterfolien sollten qualitativ sehr hochwertig, gut haftend, mit vertretbarem Aufwand auch wieder entfernbar und gut verarbeitbar sein.
Wir empfehlen 3D Passform und fahrzeugspezifisch zugeschnittene Scheibentönungsfolien von CFC !!
Tönungsbalken oder sonstige Aufkleber auf der Windschutzscheibe.
Diese durften früher max. 10% der größten Windschutzscheibenhöhe hoch bzw. breit sein.
Seit der 2. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) ist die Anbringung dieser Sonnenschutzblenden nicht mehr gestattet.
Auszug aus der PBStV:
"Gemäß § 7a Abs. 2 KDV 1967 ist das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen nicht zulässig. Dies gilt auch für nachträglich angebrachte sogenannte „Sonnenblenden“, d.h. Folien, welche an der Oberseite der Windschutzscheibe angebracht werden, weshalb diese entsprechend zu beurteilen und mit einem schweren Mangel oder Gefahr im Verzug zu bewerten sind.
Ausgenommen sind lediglich kleine Aufkleber wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebenen wie Vignette oder Begutachtungsplakette."