Schaltknäufe sind grundsätzlich reine Austauschteile und somit nicht eintragungspflichtig.
Schaltwegverkürzungen gelten ebenfalls als Austauschteil und somit ebenfalls Eintragungsfrei.
ACHTUNG!! Die Verwendung der Schaltung darf nicht beeinträchtigt werden!! Ausreichende Hebelwirkung u. Kraftanwendung sowie genügend Freiraum muss gegeben sein.