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Karosseriebearbeitungen:

Generell ist das Cleanen von Fahrzeugen als problematisch anzusehen und somit raten wir von zu schneller Vorgehensweise ab. 

Seitenblinker u.Waschwasserdüsen Cleaning: Allgemein ist das Entfernen von Beleuchtungen und Spritzdüsen der vorderen Scheibenwischanlage sowie der Spiegel untersagt.

Türgriff Cleaning: Relativ unbürokratisch lassen sich auch Griffe der/des Heckklappe/Kofferraumes cleanen und genehmigen. Elektrische, elektromechanische, elektromagnetische oder rein mechanische Öffnungssysteme können als Ersatz angebracht werden. Die vorderen Türgriffe dürfen nicht entfernt werden.

Heckklappen Cleaning: Bei Heckscheiben hingegen wird bis dato das Entfernen der Wasch- und Wischeinrichtungen gebilligt.

Emblem Cleaning: Da einige Fahrzeuge bis hin zur Marken Unkenntlichkeit modifiziert werden, kann dies die Fahrzeugbeschreibung im Zuge von Überschreitungen der StVO erschweren und somit zu begründeten Diskussionen mit der Exekutive führen. Daher wird geraten, nicht alle Erkennungsmerkmale des Fahrzeuges zu entfernen und keinesfalls durch Embleme anderer Fahrzeugmarken zu ersetzen. 

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