Die Abteilung Verkehrstechik des Landes Oberösterreich hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema "Richtiges Tunen von Kraftfahrzeugen " beschäftigt. Es wurde im Frühjahr 2002 von den Sachverständigen der Abteilung Verkehrstechnik eine Richtlinie für die Genehmigung von Änderungen nach § 33 KFG 1967 geschaffen.
Grundlegend finden diese auf Basis VdTÜV- Merkblatt für Kraftfahrzeugwesen 751 Anwendung. Alle Änderungen bei denen das Fahrwerk nicht betroffen ist, können direkt auf der jeweiligen Prüfstelle der Landesregierung abgenommen werden.
Alle Änderungen am Fahrzeug bei denen das Fahrwerk oder unmittelbar damit in Verbindung stehende Tuning-Bauteile betroffen sind, können nur mehr bei ausgewählten Fachbetrieben zur Abnahme vorgeführt werden. Das TUNING-CENTER-FREISTADT ist ein derartig autorisierter Fachbetrieb und kann durch die Unterstützung von der TÜV AUSTRIA Automotive GmbH Abnahmen von sämtlichen Tuningteilen direkt im Haus durchführen.
Dieser All in One Service kann somit allen Kunden aus sämtlichen Bundesländern aus Österreich angeboten werden. TUNING mit Eintragunsgarantie ! Von der Auswahl bis hin zum Anbau und der anschließenden Eintragung in die Fahrzeugpapiere - dieser Service wird im TCF angeboten!